Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung (KGG-Rezept oder Privatrezept mit Empfehlung für medizinisches Training) bei uns zu trainieren.
Ein Training auf Grundlage eines Trainingsvertrages findet derzeit nicht statt.
(Verträge werden im Monat Februar nicht berechnet)
(Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben der Bundesregierung und werden Sie bei Änderungen schnellstmöglich informieren.)